Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2015 ist eine fristlose Kündigung wegen der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ begründet

Das Bundearbeitsgericht hat am 16.07.2015 entschieden , dass eine fristlose Kündigung  wegen der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ begründet ist (BAG vom 16.07.2015 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 85/15). So darf nach Ansicht der BAG-Richter niemand  während der Dienstzeit Raubkopien herstellen. Auch nicht, wenn der Betroffene den Rechner für bestimmte andere private Zwecke… Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2015 ist eine fristlose Kündigung wegen der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ begründet weiterlesen

Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „The Lego Movie“

Die Rechtsawnälte Waldorf Frommer versenden Abmahnungen wegen des Films „The LEGO Movie“ für die Warner Bros. Entertainment GmbH. Mit der Abmahnung werden im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsgebühren in Höhe von insgesamt 815,00 Euro geltend gemacht. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird eine Urheberrechtsverletzung an dem dem Film „The… Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „The Lego Movie“ weiterlesen

Der Bundesgerichtshof hat am 11.06.2015 drei Urteile gegen Filesharer gefällt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 11.06. 2015  drei Urteile in Filesharing-Fällen verkündet. Die Entcheidungsgründe liegen noch nicht vor.Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs lassen sich jetzt schon folgende Erkenntnise für die Praxis ableiten: 200,00 € Schadensersatz pro Musikstück hält der Bundesgerichtshof für gerechtfertigt (BGH Urteil vom 11. Juni 2015 mit dem Aktenzeichen  I ZR 7/14)… Der Bundesgerichtshof hat am 11.06.2015 drei Urteile gegen Filesharer gefällt weiterlesen

Keine fristlose Kün­digung nach 23 Jahren wegen des Diebstahls von vier Brötchen

Die fristlose Kündigung einer Krankenschwester nach 23 Dienstjahren, wegen des Diebstahls von acht halben belegten Brötchen, war unwirksam, da die fristlose Kündigung unverhältnismäßig gewesen ist. Die hat das Arbeitsgericht Hamburg am 10.07.2015, Aktenzeichen 27 Ca 87/15 in einem Urteil festgestellt. Eine Krankenschwester hatte acht halbe belegte Brötchen entwendet und diese Brötchen mit Ihren Kollegen verzehrt, obwohl die… Keine fristlose Kün­digung nach 23 Jahren wegen des Diebstahls von vier Brötchen weiterlesen