Der Bundesgerichtshof hat am 11.06.2015 drei Urteile gegen Filesharer gefällt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 11.06. 2015  drei Urteile in Filesharing-Fällen verkündet. Die Entcheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs lassen sich jetzt schon folgende Erkenntnise für die Praxis ableiten:

  • 200,00 € Schadensersatz pro Musikstück hält der Bundesgerichtshof für gerechtfertigt (BGH Urteil vom 11. Juni 2015 mit dem Aktenzeichen  I ZR 7/14)
  • Um die Tauglichkeit der Ermittlungen des IT-Dienstleisters in Frage zu stellen, müssen konkrete Fehler bei der IP-Ermittlung dargelegt werden, die gegen die Richtigkeit der Recherchen sprechen. (BGH Urteil vom 11. Juni 2015 mit dem Aktenzeichen  I ZR 19/14)
  • Anschlussinhaber haben eine Belehrungspflicht gegenüber ihren minderjähriger Kinder über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internettauschbörsen (BGH Urteil vom 11. Juni 2015 mit dem Aktenzeichen  I ZR 7/14)

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