Das Bundearbeitsgericht hat am 16.07.2015 entschieden , dass eine fristlose Kündigung wegen der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ begründet ist (BAG vom 16.07.2015 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 85/15). So darf nach Ansicht der BAG-Richter niemand während der Dienstzeit Raubkopien herstellen. Auch nicht, wenn der Betroffene den Rechner für bestimmte andere private Zwecke… Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.07.2015 ist eine fristlose Kündigung wegen der Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ begründet weiterlesen