VERKEHRSRECHT
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Mandanten bei der Verkehrsunfallregulierung, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.
Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zum Streit über die Unfallverursachung und die Schadenshöhe. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei der Regulierung des Schadens gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Nach einem Verkehrsunfall können Geschädigte folgende Schadenspositionen geltend machen:
- Abschleppkosten
- Auslagenpauschale
- Entsorgungskosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Reparaturkosten
- Sachverständigenkosten
- Wertminderung
Dabei bin ich Ihnen als Rechtsanwalt auch dann behiflich, falls sich der Verkehrsunfall im Ausland oder mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer zu getragen hat. Soweit Sie einen kompetenten Kfz-Sachverständigen benötigen, kann ich gerne einen Gutachter empfehlen mit denen ich gute Erfahrungen bei Schadensangelegenheiten gemacht habe.
Wenn Sie verletzt wurden, können Sie folgenden Ansprüche gegen die gegnerischen Versicheurng durchsetzen:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Orthopädische Hilfsmittel
- Haushaltsführungsschaden
- Umschulungsmaßnahmen
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei Rüsberg liegt bei der Verteidigung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
In Betracht kommt dabei insbesondere die Verteidigung bei:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StGB
- Unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB
- Nötigung gemäß § 240 StGB
- Gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB
- Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 316 c StGB
- Vollrausch gemäß § 323a StGB
Hinsichtlich des Vorwurfs von Verkehrsordnungswidrigkeiten werden hauptsächlich Mandanten bei Geschwindigkeitsübertretungen vertreten. Dabei kennen wir die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Oftmals sind aber auch formale Fehler der Behörden ausreichend, um Sanktionen abzuwenden, mit denen zum Beispiel die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann. Bei der Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gilt für den Mandanten im Vorfeld unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen! Angaben zur Tat sollten gegenüber Polizeibeamten grundsätzlich nicht gemacht werden. Lediglich Personenangaben wie Namen, Anschrift und Ihr Geburtsdatum müssen gegenüber der Polizei gemacht werden.
Seit dem Jahr 2010 bin ich Vertragsanwalt des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) tätig. Kanzlei Rüsberg Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Herne.
Rechtsanwaltskanzlei
Carsten Rüsberg Herne
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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