Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „The Lego Movie“

Die Rechtsawnälte Waldorf Frommer versenden Abmahnungen wegen des Films „The LEGO Movie“ für die Warner Bros. Entertainment GmbH. Mit der Abmahnung werden im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsgebühren in Höhe von insgesamt 815,00 Euro geltend gemacht. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird eine Urheberrechtsverletzung an dem dem Film „The Lego Movie“ durch das öffentliche Zugänglichmachung in einer Internet-Tauschbörse vorgeworfen.

Mir sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus zahlreichen Mandaten aus den vergangenen Jahren bekannt. Ich kann nicht empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifizierung zu untschreiben. Auch ist der Vergleichsbetrag im Hinblick auf die Gesetzeämderung des § 97 a II UrhG als überhöht anzusehen,  da lediglich 124,00 € netto an Rechtsanwaltsgebühren verlangt werden können. Hinzuzurechnen ist zwar noch der Schadensersatz jedoch ist dieser mit ca. 400,00 € zu veranschlagen und nur dann von den Anschlussinhabern zu zahlen, wenn diese Täter der Urheberrechtsverletzung sind.

Meine Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung von Rechtsanwälten Waldorf Frommer ist:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen und unterschreiben oder zahlen sie nicht vorzeitig.
  • Rufen Sie nicht bei den gegnerischen Rechtsanwälten an.
  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten