MEDIENARBEITSRECHT

Die Schnittstelle zwischen dem Medienrecht und dem Arbeitsrecht bildet das Medienarbeitsrecht.

Das Medienarbeitsrecht beschäftigt sich mit den speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Beschäftigten in der Medienbranche.

So sind gerade in der Medienbranche traditionell viele freie Mitarbeiter beschäftigt. Häufig handelt es sich bei den sogenannten „freien Mitarbeitern“ um abhängig beschäftigte Arbeitnehmer.
Die Beschäftigungsverhältnisse in der Medienbranche werden vielfach durch Tarifverträge gestaltet.

Auch spielt das Urheberrecht im Arbeitsrecht des Medienbeschäftigten eine besondere Rolle. Insoweit sind Rechtsfragen zu prüfen, ob der Arbeitnehmer ein Recht am Arbeitsergebnis hat und welche Vergütung er für die Rechteeinräumung erhält.

Vertiefte Kenntnis arbeitsrechtlicher Vorschriften und die Besonderheiten im Medienbereich sind daher für einen Rechtsanwalt in der Medienbranche von großer Bedeutung.

Sie haben als Beschäftigter in der Medienranche Fragen zum Arbeitsrecht? Als Rechtsanwalt & Fachanwalt Für Urheber- und Medienrecht bin ich seit Jahren auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Medienrechts tätig.

Machen Sie einen Termin mit meinem Büro und wir besprechen Ihr Rechtsproblem.

Rechtsanwalt Herne Carsten Rüsberg

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Carsten Rüsberg Herne

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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