URHEBER- UND MEDIENRECHT

Das Urheberrecht in Gestalt des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schützt die geistige Schöpfung und somit kreative Ideen und Konzepte in deren Ausgestaltung.

Das Medienrecht umfasst insbesondere das Telekommunikationsrecht, Presserecht, Verlagsrecht sowie das Film- und Fernsehrecht.

Falls eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlichen geschützten Werkes vorliegt, kann der Rechteinhaber einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend machen. Auch kann der Rechteinhaber vom Rechtsverletzer Auskunft darüber verlangen, auf welche Weise und in welchem Umfang er das Werk genutzt hat. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass Berechtigte ungerechtfertigterweise Ersatzansprüche geltend machen oder überhöhte Ansprüche durchsetzen wollen.

Auch im Urheberrecht lassen sich manche Ansprüche schon außergerichtlich klären, was Zeit und Geld spart. Sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Abwehr einer urheberrechtlichen Inanspruchnahme stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Aktuelle Fälle und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts können im Medienrechtsblog nachgelesen werden.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht  bin ich insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Abmahnung wegen Upload von Musikdateien, Musikalben, Filmen etc.
  • Abmahnung wegen Textklau
  • Foto- und Bildrecht
  • Gerichtliche Vertretung bei Prozessen und einstweiligen Verfügungen
  • Glücks- und Gewinnspielrecht
  • KunsturhG (Recht am eigenen Bild)
  • Musik- und Filmrecht
  • Presserecht
  • Rechtsberatung für Urheber, Sportler und Fotografen
  • Rundfunkrecht (Gema, GEZ, Jugendschutz etc.)
  • Unterlassungserklärungen
  • Verlagsrecht (z.B. Prüfung von Verlagsverträgen, Buchpreisbindung)

Innerhalb dieses Rechtsgebietes liegt ein Schwerpunkt bei der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Up- bzw. Downloads (Filesharing) von Dateien in „Tauschbörsen“ (Peer-to-Peer-Netzwerke). Es werden zudem Kreative wie Fotografen oder Autoren bei der Durchsetzung ihrer Urheberrechte vertreten. Ferner fallen in diesen Bereich Rechtsfälle, welche mit dem Recht am eigenen Bild zusammenhängen.  Hierbei handelt es sich um die Frage, ob eine Veröffentlichung – wie zum Beispiel die Einwilligung der abgebildeten Personen – rechtmäßig oder rechtswdrig gewesen ist.

Ich bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und bin sowohl Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum des Deutschen Anwaltvereins als auch des Bochumer Kreises Gewerblicher Rechtschutz.

Rechtsanwaltskanzlei

Carsten Rüsberg Herne

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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