ÄUSSERUNGS- UND PRESSERECHT

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht werde ich für meine Mandanten tätig, wenn diese sich gegen eine Berichterstattung wehren möchten.

Im Bereich des  Äußerungs- und Presserechts vertrete ich bundesweit Privatpersonen, Unternehmer und Prominente, über die in den Medien und vor allem im Internet unwahr und diffamierend berichtet wird.

Die Abgrenzung zwischen einer (noch) zulässigen Meinungsäußerung und einer unzulässiger unwahren Tatsachenbehauptung kann im Einzelfall sehr kompliziert sein. Demgemäß sollten Sie sich bei einem Fall einer verletzenden und rechtswidrigen Berichterstattung an einen Fachanwalt für Medienrecht wenden, der Ihre Rechte geltend macht.

Die Berichterstattungen finden dabei im Internet (auf fremden Webseiten, Bewertungsportalen, Social-Media oder Blogs), in Zeitungen oder im TV statt.

Bei folgenden Berichterstattungen in den Medien werde ich für Mandanten tätig:

  • Bildberichterstattung
  • Textberichterstattung
  • Verdachtsberichterstattung
  • unzulässige Berichterstattung in Online-Archiven

Hinweis: Die Kosten der Rechtsverfolgung werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. Zudem müßen diese Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts, bei einer berechtigten Abmahnung von der Gegenseite übernommen werden.

Rechtsanwaltskanzlei

Carsten Rüsberg Herne

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Düngelstraße 84
44623 Herne

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