Die fristlose Kündigung einer Krankenschwester nach 23 Dienstjahren, wegen des Diebstahls von acht halben belegten Brötchen, war unwirksam, da die fristlose Kündigung unverhältnismäßig gewesen ist. Die hat das Arbeitsgericht Hamburg am 10.07.2015, Aktenzeichen 27 Ca 87/15 in einem Urteil festgestellt. Eine Krankenschwester hatte acht halbe belegte Brötchen entwendet und diese Brötchen mit Ihren Kollegen verzehrt, obwohl die… Keine fristlose Kündigung nach 23 Jahren wegen des Diebstahls von vier Brötchen weiterlesen
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