In einem Fall von Cybermobbing erstreitet die Kanzlei Rüsberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € für die Betroffene

In einem Fall von Cybermobbing erstreitet die Kanzlei Rüsberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € für die Betroffene vor dem Landgericht Bochum (Aktenz. I-3 O 267/14). Die Mandantin selbst noch minderjährig hatte ihrem damaligen Freund als Liebesweis ein Bild mittels des Messengerdienstes „WhatsApp“ übersandt, was sie mit unbekleideten Oberkörper zeigte. Nach einiger Zeit hat… In einem Fall von Cybermobbing erstreitet die Kanzlei Rüsberg ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € für die Betroffene weiterlesen