Vor dem Amtsgericht Bochum hat die Tele München Fernseh GmbH & Co Produnktionsgesellschaft vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, eine Abweisung ihrer erhobenen Klage hinnehmen müßen. Die Urteilsgründe des amtsgerichtlichen Urteils lauten wie folgt: „Der Beklagte haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung. Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine… Erfolg für Mandanten der Kanzlei Rüsberg vor dem Amtsgericht Bochum! AG Bochum weist Klage der Tele München Fernseh GmbH & Co. Prod. auf Schadensersatz mit Urteil vom 08.03.2017, Aktenzeichen 70 C 408/16, ab. weiterlesen