Das auf einem Produktbild dargestellte Produkt muss dem entsprechen, was auch tatsächlich verkauft wird. Wird ein Lichtbild mit Zubehör abgebildet, das Zubehör gehört aber nicht zum Lieferumfang, stellt dies eine Irreführung im Sinne des UWG dar. Dies hat das OLG Hamm mit Urteil vom 04.08.15 mit dem Aktenzeichen I-4 U 66/15 entschieden. Im konkreten Fall… Unternehmer haften für unzutreffende Produktbilder, wenn diese von der Angebotsbeschreibung abweichen weiterlesen