Mit Urteil vom 12.05.2017 des Landgerichts Duisburgs muss ein Autohaus in Wesel einen VW Golf Variant 1,6 TDI zurücknehmen. Der Mandant der Kanzlei Rüsberg hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt. Der Mandant erhält nunmehr den gezahlten Kaufpreis in Höhe von 12.900,00 € abzüglich eines Nutzugsanspruches in Höhe von 1.327,99 € zurück. Insoweit erhält der Kläger… Abgasskandal: Mandant siegt vor vor dem Landgericht Duisburg gegen VW-Autohaus! weiterlesen