Abmahnung wegen Nutzung eines Bildes der Corbis GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer
Mir liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor, indem eine Urheberrechtsverletzung wegen der Nutzung eines Bildes der Rechteinhaberin “Corbis GmbH” abgemahnt wird.
Das Besondere an der Abmahnung ist, dass es sich um ein Bild handelt, welches die Mandanten von dem Dienstleister „strato AG“ übernommen hatten, als sie ihre Webseite vor mehreren Jahren eingerichtet haben. Für die Nutzung dieses Bildes hat die strato AG wohl nach eigenem Vortrag für das „LivePage-Projekt“ selbst keine Lizenz von dem Rechteinhaber erworben.
Die Corbis GmbH fordert nunmehr in dem Schreiben von meinen Mandanten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Schadensersatz in Höhe von 1.595,40 €.
Da es keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten gibt, ist es ratsam eine modifierte Unterlassungserklärung abzugeben, den Auskunftanspruch nachzukommen und ggfs. auch Schadensersatz zu leisten. Hierbei ist es jedoch möglich, dass der Schadensersatzansdpruch noch reduziert werden kann. Darüber hinaus ist in derartigen Fällen möglich , den Vertragspartner -wie in diesem die strato AG- in Regress zu nehmen.
Sie haben Fragen zur Nutzung von Bildern im Internet oder haben eine Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung von Bildern erhalten? Dann rufen Sie mich an, als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berate ich Sie gerne zu diesem Thema.