Abmahnung des Films „Pompeii“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Der Kinofilm Pompeii wird derzeit von der Kanzlei Waldorf Frommer  aus München abgemahnt. Die Rechstanwälte Waldorf Frommer fordern die Abgemahnten auf einen Pauschalbetrag von 815,00 € zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch den Upload des Films Pompeii im Internet, sei  der Film “öffentlich zugänglich” im Sinne des § 19 a UrhG gemacht worden.

Ob die Constantin Film Verleih GmbH gegen den jeweils angeschriebenen Anschlussinhaber überhaupt einen Anspruch auf Unterlassung hat, sollte unbedingt im Vorfeld geklärt werden.  Gleiches gilt für den Zahlungsanspruch in Höhe von 815 EUR. Der Betrag in Höhe von 815 EUR setzt sich aus einem pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 EUR und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR zusammen.

Wer darlegen kann, dass er selbst nicht für den Upload des Films Pompeii verantwortlich ist, haftet auch nicht auf Schadensersatz. In diesen Konstellationen steht dann nur noch die sog. Störerhaftung im Raum. Wenn der Anschlussinhaber „Störer“ einer Urheberrechtsverletzung ist haftet dieser aufg Unterlassung und auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht dan nicht. Zudemist durch die gesetzliche Regelung des § 97 a UrhG die Rechtanwaltskosten auf 124,00 € gedeckelt.

Was Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung tun sollten:

In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, also erstmal Ruhe bewahren.
Notieren sich die Fristen, welche in der Abmahnung stehen.
Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und beauftragen Sie diesen mit Ihrer Rechtsvertretung.