Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für Universum Film GmbH – Film Riddick – „Überleben ist seine Rache“

Die Universum Film GmbH lässt durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Film Riddick –  „Überleben ist seine Rache“ wegen der Verbreitung des Films über Internet-Tauschbörsen abmahnen.

Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film über ihren Internetanschluss in Tauschbörsen im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt 815,00 Euro auf.

Die gesetzten Fristen sind zulässigerweise bewusst kurz gehalten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben und richtig reagieren.

Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung gar nicht selbst begangen. Nach der aktuellen Rechsprechung der Obergerichte haftet der Internetanschlussinhaber nicht, wenn andere volljährige Personen denn Internetanschluss zum Tatzeitpunkt mitgenutzt haben und sich dies beweisen lässt.

In vielen Fällen lässt sich aber zumindest die Kostenforderung für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten deutlich reduzieren.

Auch im Hinblick auf die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte unbedingt fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der grundsätzlich unbegrenzt gültig ist. Daher sollten Sie sich in der Unterlassungserklärung nicht zu mehr verpflichten, als unbedingt nötig.

Fazit: Die richtige Reaktion bei Erhalt einer derartigen Abmahnung sollte daher die Überprüfung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sein.