Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Arrow“

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für de Warner Bros Entertainment GmbH vor. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen zwei Folgen der bekannten TV-Serie „Arrow“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Betroffen sind die Folgen: „Arrow -Sara” und „Arrow –  The Calm“

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 € und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich zukünftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen in Bezug auf die betreffenden Folgen der TV-Serie Arrow mehr zu begehen.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Sie sollten in keinem Fall Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Ich rate Ihnen deshalb dazu, einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu konsultieren. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen. Zudem kann er für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.

Ich vertrete seit Jahren abgemahnte Verbraucher und Unternehmer auf dem Gebiet des Urheberrechts. Falls Sie Fragen zu einer Abmahnung haben, kontaktieren Sie mich doch einfach unverbindlich per E-mail oder telefonisch.