Abmahnung der Petra Heide wegen unberechtigter Nutzung von Fotos auf ebay

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der Fotografin Petra Heide aus Aidenbach vor. Frau Heide macht als Urheberin von Lichtbildern einen Unterlassungsanspruch und einen Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung von 32 Bildern eines Mandanten, der diese Fotos auf dem Internetportal ebay für private Verkäufe verwendet hat, geltend.

Als Schadensersatzbetrag fordert sie für  32  Bilder jeweils 60,00 € zuzüglich 100 % Aufschlag auf den Schadensersatz wegen unterlassenener Urheberbennung. Insgesamt also einen Betrag in Höhe von 3.840,00 € zuzüglich weiterer Auslagen von 7,50 €. Zunächst ist die Frage zu klären, ob ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 60,00 € pro Bild nicht zu hoch ist. So haben einige Gerichte so unter anderem das Kölner Amtsgericht leidglich einen Schadensersatzanspruch von 45,00 € pro Bild angenommen. Ob ein zusätzlicher Aufschlag auf den Schadensersatzanspruch von 100 % auf den Schadensersatzanspruch verlangt werden darf, ist zudem in der Rechtsprechung umstritten. So wird von einigen Gerichten angenommen, dass dieser Aufschlag zumindest dann nicht gefordert werden darf, wenn die Bilder für private Verkäufe bei ebay verwendet wurden. Auch wird angeraten die geforderte Unterlassungserklärung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.