Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Elite Film AG „The Dead Lands“

Meiner Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für die Elite Film AG in Bezug auf den Film „The Dead Lands“ vor. Den betroffenen Anschlussinhabern wird von der angeblichen Rechteinhaberin Elite Film AG vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „The Dead Lands“ nach einem illegalen Download von einem Filesharingnetzwerk Dritten durch einen Upload öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Anwälte der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verlangen innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben jedoch nicht beigefügt wird. Darüber hinaus fordern die Rechtsanwälte Fareds, als Vergleichsvorschlag formuliert, die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes von 980,00 €.
Folgendes sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds erhalten haben:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung der Kanzlei FAREDS nicht.
  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei FAREDS in Verbindung!
  • Leisten Sie zunächst keine Zahlung an die Gegenseite.
  • Laden Sie sich keine Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter oder erstellen diese selber, sondern beauftragen Sie einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit Ihrer Vertretung.