Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH durch Rechtsanwalt Sebastian wegen Anbietens des Spiels „Goodbye Deponia“ im Internet

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag des Rechteinhabers Daedalic Entertainment GmbH das Anbieten des Computerspiels „Goodbye Deponia“ in Tauschbörsen im Internet ab. Die Daedalic Entertainment GmbH fordert druch Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 1.250,00.

Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu der Gegenseite aufnehmen, um etwa den Sachverhalt zu erklären oder richtig zu stellen. Auch sollte keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen oder der angeblich wahre Täter genannt werden, ohne sich durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht vorher beraten zu lassen. Eine Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht vorschnell versendet werden.

Betroffene von Abmahnungen wegen Filesharing sollten sich umgehend bei einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht melden und sich beraten bzw. in der Sache vertreten lassen. Ich bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und bearbeitet seit Jahren Abmahnungen wegen Filesharing. Im Regelfall lassen sich die angebotenen Vergleichsbeträge deutlich senken. In den meisten Fällen kann den Betroffenen sogar dazu geraten werden, gar keine Zahlung an die Gegenseite zu leisten.