Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist am 12.05.2016 verkündet worden. Nunmehr im Oktober 2016 wurde durch den BGH die Entscheidungsgründe vorgelegt. Hiernach ergibt sich, dass der Schadensersatz des Rechteinhabers bei Filesharing nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB erst nach 10 Jahren verjährt.„Der Beklagte hat durch die Verletzung des Rechts zum… Schadensersatz in Filesharingsverfahren verjährt nach Urteil des BGH vom 12.05.2016 erst in zehn Jahren! weiterlesen