Der Kinofilm Pompeii wird derzeit von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abgemahnt. Die Rechstanwälte Waldorf Frommer fordern die Abgemahnten auf einen Pauschalbetrag von 815,00 € zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch den Upload des Films Pompeii im Internet, sei der Film “öffentlich zugänglich” im Sinne des § 19 a UrhG gemacht worden.… Abmahnung des Films „Pompeii“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH weiterlesen