Weihnachtsgeld

Viele Arbeitnehmer erhalten im Kalendermonat November eines jeden Jahres Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt.

Weihnachtsgeld stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre das Weihnachtsgeld auszahlt und keinen freiwilligkeitsvorbehalt in einem Schreiben an den Arbeitnehmer erklärt oder ein freiwilligkeitsvorbehalt sich aus dem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag ergibt, haben Arbeitnehmer auch in zukünftigen Jahren Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit den Problematiken zum Weihnachtsgeld vertraut. Zögern Sie nicht Ihre Ansprüche durchzusetzen.