Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden für diverse Rechteinhaber Mahnbescheide gegen Anschlussinhaber

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München verschicken derzeit für zahlreiche Rechteinhaber wie Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, Warner Bros. Entertainment GmbH, Constantin Film Verleih u.a. eine Vielzahl an Mahnbescheiden.

Neu ist die Tatsache, dass seit kurzem nicht nur Mahnbescheide innerhalb von drei Jahren verschickt werden, sondern auch in Angelegenheiten aus den Kalenderjahren 2010, 2011, 2012 oder später. So liegen mir diverse Mahnbescheide vor, wonach eine Urheberrechtsverletzung im Kalenderjahr 2010, 2011 oder später abgemahnt wurde und im Kalenderjahr 2018 oder 2019 erst ein Mahnbescheid beantragt wird.

Problematisch ist die Sachlage deswegen, da der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15ausgeurteilt hat, dass der Anspruch des Abmahners auf Lizenzschadensersatz für die unbefugte Verbreitung eines Werks  erst in 10 Jahren verjährt. Insoweit ist der Rechteinhaber berechtigt noch nach Jahren Schadensersatz geltend zu machen.  Rechtsanwaltsgebühren (Aufwendungsersatz) verjähren dagegen nach 3 Jahren. Es ist daher unbedingt anzuraten, gegen die Mahnbescheide Widerspruch einzulegen.