Kein Urheberrechtschutz für Loriot-Zitat „Früher war mehr Lametta“

Nach einem Urteil des OLG-München vom 20.12.2019, Aktenzeichen 6 W 927/19, besteht für das Loriot Zitat „Früher war mehr Lametta“ kein Urheberrechtschutz.

Die beiden Erbinnen des Nachlasses des im Jahr 2011 verstorbenen Vico Carl von Bülow (Loriot) begehrten in diesem Verfahren die Unterlassung des Zitats, welches die Gegenseite auf T-Shirts und anderen Produkten druckte und dann verkaufte.

Das OLG München hat den Unterlassungsanspruch zurückgewiesen, da nach Auffassung der Richter dem kurzen Zitat „Früher war mehr Lametta“  die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach§ 2 Urheberrechtsgesetz fehlen würde. So erfahre das Zitat seine Besonderheit und Originalität erst durch die Einbettung in den Loriot-Sketch und die Situationskomik.

Fazit: Gerade bei Zitaten ist es oft sehr schwierig zu entscheiden, ob ein urheberrechtlicher Schutz vorliegt oder nicht. Die in der Rechtsprechung vorhandenen Fälle werden dabei sehr unterschiedlich von den Gerichten bewertet. Um einen Schutz zu erreichen, kann dabei in diesen Fällen das Markenrecht bieten. Wenn man eine Eintragung des Zitats als Wortmarke beim DPMA erreicht, kann die unbefugte Verwendung insoweit unterbunden werden.