Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.10.2022

Ab dem 01.10.2022 gilt ein Mindestlohn von 12,00 €. Es ist ratsam, dass Arbeitnehmer ihre Lohnabrechnungen kontrollieren, ob der Arbeitgeber den Mindestlohn auch entsprechend zahlt und abrechnet.

Sollte hierzu Beratungs- oder Vertretungsbedarf bestehen, können Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren. Seit 15 Jahren bin ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht tätig.