Erfolg gegen Daedalic Entertainment GmbH vor dem Amtsgericht Bochum

Erneut konnte meine Kanzlei vor dem Amtsgericht Bochum ein positives Urteil für Anschlussinhaber durchsetzen.

So wurde eine Klage der Daedalic Entertainment GmbH aus Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin, vor dem Amtsgericht Bochum – Aktenzeichen: 67 C 400/16 – abgewiesen. Die Daedalic Entertainment GmbH verlangte von meinem Mandanten 500,00 € Schadensersatz sowie die Erstattung von 859,80 € Rechtsanwaltsgebühren. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da mein Mandant die sekundäre Darlegungslast vollumfänglich erfüllt hat. So konnte insbesondere dargelegt werden, dass die Großeltern bzw. der Bruder des Beklagten als Täter in Betracht kommen. Ferner wurde zum Nutzungsverhalten des Anschlussinhabers sowie seiner Familienangehörigen ausreichend vorgetragen, so dass das Gericht die Klage vollständig abgewiesen hat.