Erfolg der Kanzlei Rüsberg vor dem Amtsgericht Bochum. Urheberrechtliche Klage der I-ON NEW MEDIA GmbH wird abgewiesen!

Für einen Mandanten aus Dortmund ist ein erfolgreiches Urteil in einem Filesharingsprozess durchgesetzt worden.

Die Rechteinhaberin I-ON NEW MEDIA GmbH,vertreten durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg, hatte auf Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten vor dem Amtsgericht Bochum geklagt.

Das Amtgericht Bochum hat am 12.11.2014 die Klage unter dem Aktenzeichen 70 C 230/14 abgewiesen.

Die Klageabweisung wurde damit begründet, dass der von mir vertretene Mandant unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung haftet. Nach den Ausführungen des erkenenden Richters ist mein Mandant seiner sekundären Beweislast durch seinen Vortrag nachgekommen. Es wurde nachvollziehbar dargelegt, dass der Internetanschluss auch einer weitere Person zur Tatzeit zur Verfügung stand und diese zur Zeit des angeblichen Urheberechtsverstoßes den Anschluss mitbenutzt hat. Auch eine Störerhaftung schied im vorliegenden aus, da die Internetverbindung nur mittels einer lan Verbindung hergestellt wurde.