Abmahnung der Pink Floyd Ltd. durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel
Aktuell liegt meiner Kanzlei eine urheberrechtliche Abmahnung der Pink Floyd Ltd. durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel vor. Die Pink Floyd Ltd. ist die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der britischen Rockgruppe Pink Floyd.
Über die Internetplattform ebay hat der Betroffene laut Abmahnung einen Picture-LP-Tonträger im geschäftlichen Verkehr angeboten, welcher nach Auffassung der Pink Floyd Ltd ein sogenannter „Bootleg“ und somit eine nicht autorisierte Tonaufzeichnung darstellen sollte. Die gegnerischen Rechtsanwälte verweisen in der Abmahnung darauf, dass besagter Tonträger in dieser Form niemals von der Pink Floyd Ltd oder von einem Lizenznehmer hergestellt, lizensiert oder auf sonstige Weise rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde. Verwendung und Verkauf des Picture-LP-Tonträgers mit dem Kennzeichen Pink Floyd verletzen die Verbreitungsrechte der Pink Floyd Ltd., weiterhin sprechen die Rechtsanwälte Gutsch Schlegel von einem wettbewerbswidrigen Verhalten des Mandanten, da dieser aufgrund der Vielzahl von ebay-Bewertungen nach Ansicht der Gegenseite nicht mehr als Verbraucher, sondern als Unternehmer gehandelt hat.
Die Pink Floyd Ltd. fordern die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel in der Abmahnung:
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Herausgabe oder Vernichtung des Picture-LP-Tonträgers
- Schadensersatz in Höhe von 100,00 €
- Übernahme des Aufwendungsersatzes von 905,20 € (Gegenstandswert: 10.200,00 €)
Die Pink Floyd Ltd. behält sich die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen nach Erhalt der Auskunft vor.
Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Meine Kanzlei empfiehlt Abgemahnten, die Unterlassungserklärung vorerst nicht zu unterzeichnen. Stattdessen sollte Kontakt mit einem kompetenten Rechtsanwalt aufgenommen werden, der die gesamte Abmahnung überprüft und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigt werden. Zudem kann in der Sache entschieden werden, ob ein Vergleich ausgehandelt werden soll oder der Anspruch zurückgewiesen werden soll.