Eine Kündigung eines Arbeitgebers ist unwirksam, wenn die Kündigung als Reaktion darauf erfolgte, dass der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt

Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber als Reaktion auf die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes durch den Arbeitnehmer, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 17.04.2015 mit dem Aktenzeichen 28 Ca 2405/15 entschieden. Der Arbeitnehmer wurde als Hausmeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich 315,00… Eine Kündigung eines Arbeitgebers ist unwirksam, wenn die Kündigung als Reaktion darauf erfolgte, dass der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt weiterlesen