Wohnungseigentümer müßen keine Gema-Gebühren zahlen

Wohneigentümer können von der Gema nicht verpflichtet werden Gema-Gebühren zub zahlen, wenn  die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen erfolgt. Das entschied am 18.09.2015 der Bundesgerichtshof. Den Richtern lag eine Klage der Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema gegen eine Münchner Eigentümergemeinschaft mit 343 Wohneinheiten vor. Die Gema vertritt… Wohnungseigentümer müßen keine Gema-Gebühren zahlen weiterlesen