FILESHARING

Seit Jahren ist einer meiner Schwerpunkte die Verteidigung von Verbrauchern und Unternehmern gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Up- bzw. Downloads (Filesharing) von Dateien in „Tauschbörsen“ (Peer-to-Peer-Netzwerke).

Als Filesharing (Dateifreigabe oder Datentausch) bezeichnet man die direkte Weitergabe von Dateien zwischen mehreren Benutzern einer Internetplattform unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks.

Eine Vielzahl von Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten vollkommen unerwartet Abmahnungen von Rechtsanwälten, welche durch die Musik- und Filmindustrie beauftragt wurden. Die Mehrzahl der Personen denen eine Abmahnung ausgesprochen wird, besitzt dabei nahezu keine Kenntnisse über Filesharing.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie immer reagieren und sich dringend durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ein spezialisierter Anwalt kann mit Ihnen die Abmahnung überprüfen und die geeigneten Schritte besprechen und einleiten. In keinem Fall sollten Sie ungeprüft eine Unterlassungserklärung der gegnerischen Rechtsanwälte oder aus Internetforen unterschreiben und absenden. Auch kann die bloße Untätigkeit dazu führen, dass die eingeschalteten Rechtsanwälte eine einstweilige Verfügung oder eine Klage gegen Sie anstrengen. Ohne die Prüfung eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwalts, sollten zunächst auch keine Kosten gezahlt werden, da die von der Gegenseite verlangten Kosten meist überhöht sind.

Mandanten werden durch mich sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren vertreten. Die Vetretung erfolgt bundesweit!

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben zögern Sie nicht und kontaktieren mich unverbindlich.

Telefon: 02323-3989425 oder unter E-mail: info@kanzlei-ruesberg.de

Rechtsanwaltskanzlei

Carsten Rüsberg Herne

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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